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750 Jahre  Eitzum am Elm - 1260-2010.2

Ortsheimatpfleger Eitzum am Elm

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ASS-Nr. 43 Hubertus Riechelmann / Elmweg 22
Früher Pfarrhaus (Pfarre) der Kirchengemeinde Eitzum

Eine chronikalische Schilderung des Dorfes
Eitzum
hauptsächlich nach Kirchen- Pfarr- und Schulakten bearbeitet
von

C. Schattenberg
Pastor in Eitzum

Braunschweig und Leipzig
Verlag von Hellmuth Wollermann
1895

Von der Pfarre

Der Bau des jetzt noch vorhandenen Pfarrhauses ist 1724 begonnen und 1727 vollendet worden. Es ist interessant zu erfahren, woher die Mittel zu diesem Bau geflossen sind. Die Kirchenrechnung von 1727 gibt uns darüber Aufschluß. Es ist, wie das damals üblich war, dazu gesammelt worden im Lande Braunschweig wie in den nächsten Nachbarstaaten und hat diese Sammlung an Kollekten-Geldern, wie man diese Gelder nannte, den gewiß damals hohen Betrag von 315 Thlr. 24 Mgr. 1 Pf. Ergaben. Die Eitzumsche Gemeinde hat 100 Thlr., die Küblingsche Gemeinde 50 Thlr. und die Küblingsche Kirche 40 Thlr. dazu beigetragen. Aus dem Kirchenholze Almosen sind dazu 73 Thlr. aufgekommen. Die löbliche Landschaft hat wegen der bezahlten Steuer von dem bei diesem Bau verbrauchten Bier, bar, wie es heißt, 6 Thlr. gespendet. „Vor verkaufte abgängige Fenster“ aus dem alten Pfarrhause ist gekommen 4 Thlr. 24 Mgr.. Der bare Eitzumsche Kirchenvorrat, der zu diesem Bau genommen, betrug 24 Thlr. 28 Mgr. 3 Pf.. Sodaß diese Posten alle zusammen einen Baufonds von insgesamt 614 Thlr. 4 Mgr. 4 Pf. ergaben.

Von den Ausgaben für diesen Bau will ich nur einige Posten erwähnen. Der Zimmermeister Christoph Höfer in Emmerstedt, welcher alles eichene und tannene Holz angeschafft und verarbeitet hat, hat laut dem mit ihm aufgerichteten Kontrakt für jegliches Verbindt 14 Thlr. 18 Mgr., und da 14 Verbindt hergerichtet im Ganzen 203 Thlr. erhalten, und außerdem an Bier und Steuergeldern 16 Thlr.18 Mrg. Die Dachdeckerarbeiten hat Meister Johann Jacob Heitefuß aus Bansleben ausgeführt für 23 Thlr. 12 Mgr. ausschließlich der Materialien, seine Gesellen haben, da jedem Handwerksmann auf 6 Thlr. eine Tonne Bier gegeben, 2 Thlr. 8 Mgr. 2 Pf. erhalten. Für Maurerarbeiten, welche teilweise von Meister Hennig Roht in Schöppenstedt übernommen sind, ist gezahlt einschließlich der Trinkgelder etwas über 62 Thlr., die übrigen Maurerarbeiten, welche Lementierarbeiten genannt werden, hat Hans Daniel aus Warberg ausgeführt. Zu diesen Lementierarbeiten gehören die Herstellung der Wände und Böden von Lehm. Der ganze Bau ist gekommen auf 751 Thlr. 24 Mgr. 5 Pf. Da 614 Thlr. 4 Mgr. 4 Pf. vorhanden waren, so fehlten noch 137 Thlr. 20 Mgr. 1 Pf., welche der damalige Pastor Pape der Kirchenkasse vorgeschossen hat. Da nach der Kirchen-Rechnung für über 60 Thlr. an Bier vertrunken ist, so ist der Bau des Pfarrhauses auf nicht volle 700 Thlr. gekommen.

Das war ein billiges Pfarrhaus, dazu war es für damalige Zeiten groß und geräumig, hatte hohe Zimmer und machte, da es am Berge lag und an der Vorderfront eine Freitreppe von 8 Stufen hatte, einen stattlichen Eindruck. Die Gemeinde war froh, daß sie mit einem so geringen Opfer von 100 Thlr. Beihilfe davon gekommen war. Allein gar bald traten doch mancherlei Übelstände hervor. Von Anfang an war das Haus dermaßen feucht, daß nicht bloß Zeug und Betten verstockten und die Möbel Schaden gelitten, sondern daß man in dem neuen Hause nach wenigen Jahren „die schönsten Champions und Erdschwärmer in der Visiten-Stube, die nach Mittag gar hinaus lag“, finden konnte.

Schon 1745 war die Notwendigkeit verschiedener Reparaturen anerkannt worden und das Konsistorium hatte die Gemeinde angehalten, die nötigen Arbeiten auf ihre Kosten ausführen zu lassen. Weil aber die Gemeinde die beständige Observanz vorschützte, daß dergleichen Kosten stets von dem Kirchenvorrat genommen worden wären und dabei klagte, daß es ihr bei damaligen teuren Zeiten unmöglich falle, die Kosten aufzubringen, so war nichts geschehen.

„Der Bauer steht gewissermaßen auch darin nicht zu verdenken“, führt der damalige Pastor in seinem Berichte aus, „weil er eine ganz andere observance vor sich hat, daher er lento pede (langsamen Fußes) daran geht, und ebenso geschwinde, als wenn er zum Hundeloche oder philipsberge gehen soll, dazu eilet“. Als nun 1749 das Konsistorium von neuem dekretierte, die Reparaturen durch die Gemeinde ausführen zu lassen, wendete sich letzterer an den Herzog Karl mit dem Gesuche, sie mit Aufbringung dieser Kosten zu verschonen. Sie behauptete, daß die fraglichen Reparaturen von den Intraden der Kirche gesehen müßten, und daß das aus dem Kirchenholze, die Almosen genannt, aufkommendes Geld dazu anzuwenden wäre, wie solches bisher immer geschehen. Ihre Vorfahren hätten von alten Zeiten her dazu ein Holz von dem Gemeinde-Holze abgetreten und der Kirche geschenkt, welches darum das Kirchenholz genannt würde.

Mit der Untersuchung dieser Angelegenheit wurde unterm 1. November 1749 das adelige Gericht zu Schliestedt beauftragt. Es war ein günstiger Umstand für die Gemeinde, daß Eitzum seit Juli desselben Jahres nicht mehr unter dem Residenz-Amte zu Wolfenbüttel stand, sondern dem Gerichte zu Schliestedt unterstellt war. Daselbst war Gerichtsherr Schrader von Schliestedt, ein Mann, der nicht nur Alles was er wollte, bei seinem Landesfürsten durchsetzte, sondern auch mit scharfem Verstande die Interessen der Gemeinde prüfte und vertrat. Derselbe sandte sofort seinen Institiarus, den Sekretär Schüler nach Eitzum, um nähere Erkundigungen von Gemeinde-Mitgliedern einzuziehen. Schüler ließ einige der älteren Leute als Stephan Pfannenschmid, Heinrich Kremling und den alten Holsten zu sich auf die Pfarre fordern. Es erschien aber nur, da die anderen abwesend waren, Heinrich Kremling, ein Mann von 64 Jahren. Dieser gab an: Zu Zeiten des 30-jährigen Krieges sei das Dorf eine geraume Zeit wüste gelegen, von den geflüchteten und sich verlorenen Einwohnern hätten sich nach hergestellter Ruhe und Sicherheit außer seinem Großvater wenige wieder eingefunden. Alle das Dorf betreffende Nachrichten habe die Gemeinde demselben zu danken. Unter anderem hätte er von ihm auch gehört, daß nicht allein das Holz, die Almosen genannt, sondern auch die übrigen Holzflecke der Kirche von der Gemeinde geschenkt worden wären mit der Behinderung, daß die Kirchen- und Pfarrgebäude davon in Bau und Besserung sollten unterhalten werden. Es wäre auch solches beständig bishero observantiae gewesen. Stärkeren Beweis könne die Gemeinde nicht führen.

Obwohl die Gründe von der Kraft eines rechtlichen Beweises weit entfernt waren, so hat es Schrader von Schliestedt doch durch eine sophistische juristische Auslegung verstanden, zu erwirken, daß die Reparaturen der Pfarr- und sogar Schulgebäude nicht von der Gemeinde, sondern von den Einkünften der Kirche geschaffet werden müßten. Der allgewaltige Gerichtsherr erwirkte tatsächlich einen für die Gemeinde überaus  g ü n s t i g e n Vergleich. Da nach diesem Vergleich vom 7. November 1750 noch heute verfahren wird, möge derselbe im Wortlaut hier zu Folgen:
         „Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, urkunden hiermit: 

Demnach bei Uns die Gemeinde zu Eitzum untertänigst nachgesuchet, daß sie mit Aufbringung der jedesmahligen erforderlichen Kosten zu Reparierung der dortigen Kirche, ingleichen des dortigen Pfarrhauses, Opferei und Witwenhaus verschont werden möge und dann nach geschehener Untersuchung der Sache aus dem Erb-Register und anderen Nachrichten sich hervorgetan, daß außer andern ihr zu statten kommenden Umständen die Gemeinde Eitzum in alten Zeiten ein derselben zugehöriges Holz zur Bestreitung abgedachten Kosten an die Kirche abgetreten, und daher nicht mehr als billig, daß sie bei dieser guten gehabten Absicht soviel als möglich mit Aufbringung dergleichen Kosten übersehen werde; als haben Wir, nachdem die Visitatoren bis zu unsrer gnädigsten Genehmigung die Sache reguliert und zwischen der Kirche und der Gemeinde zu Eitzum festgesetzet, daß

       -die Gemeinde von denjenigen Kosten loszusprechen, welche ihr von Unserm
       Commissario zu erkannt worden, wohingegen sie hinkünftig
       -bei vorfallenden Reparationen und Bauen der Kirche, Pfarre, Witwenhauses und
       Küsterei die Spann- und Handdienste vor wie nach zu leisten hat. Sollte aber…
       -bares Geld erfordert werden, solches von den Einkünften der Kirche zu nehmen,
       wenn auch gleich der Überschuß der Kirchen-Revenues von 5 Jahren dadurch
       absorbiert werden sollte, falls aber Mehreres erforderlich, solches von der Gemeinde
       aufzubringen.
       -Damit die Gemeinde jederzeit wisse, wie weit die Revenues der Kirche sich erstrecken,
       jedesmal auf Verlangen von den Visitatores dieser die Umstände der Kirche nebst den
       Rechnungen vorzulegen und zu zeigen, als wozu Visitatores gar gern und willig, weil
       ohnehin die Gemeinde das Jus Patronatus besitzt.
       -Wenn neue Baue vorkommen, die Visitatores mit der Gemeinde sich jederzeit
       vernehmen und den Umständen nach wegen anzuschaffenden Kosten sich mit
       derselben auf einen billigen Fuß zu setzen und dann solche Abrede zu Unsrer
       Landesfürstlichen Genehmigung überreichet werden, selbige nach gänzlichem Inhalte
       nicht nur gnädigst genehmigt und aus Landes- Fürstlicher Macht und Gewalt confirmiret
       und bestätiget, sondern wollen auch daß darüber bei vorkommenden Fällen sträcklich
       gehalten werde.
Urkundlich Unsrer eigenhändigen Unterschrift und beigedruckten
                     Fürstlichen Geheimen Canzley Siegels.
       Gegeben in Unsrer Stadt Braunschweig den 7. November 1750.
                               Carl H. z. B. u. L.
Damit war denn die endgültige Entscheidung wegen der Reparaturen an den geistlichen
Gebäuden getroffen und an dem Pfarrhause wurden gar bald die nötigen Besserungen
vorgenommen.

Von den Nebengebäuden auf der Pfarre ist noch zu erwähnen, daß die jetzt noch vorhandene Scheune in dem nach Fertigstellung des Wohnhauses folgenden Jahre, nämlich 1728 gebaut ist. Trotzdem dieselbe ziemlich groß und von Eichenholz aufgeführt ist, hat der ganze Bau doch nur 141 Thlr. 6 Mgr. gekostet, welche Summe zu 2/3 aus der Eitzumer und zu 1/3 aus der Küblinger Kirchen-Kasse, “weil diese den dritten Strang ziehet“, bezahlt ist. In demselben Jahre ist auch ein neuer Kuhstall und ein Wagenschauer aufgeführt worden, während ein großer Pferdestall bereits 1722 hergerichtet war. Merkwürdiger Art müssen die Schweineställe, mit Respekt zu sagen, gewesen zu sein. Eine höchst interessante Schilderung entwirft davon das Corpus bonorum. Sie lautet:
„Die Schweineställe sind vom alten Holze gebaut und von schlechter Beschaffenheit, mit Stroh gedeckt. Sie stehen am Hange des Berges, darunter alle Jahre die Mauer ausfallen und viele Kosten die auf Maurerarbeit zu verwenden, verursachen. Es sind davor nach den gemachten Absicherungen vier Türen. Es liegen davor steinerne Tritte und müssen die Schweine mit vieler Mühe diese Treppen auf- und nieder klempern. Wenn es viel regnet, stehen die Ställe voll Wasser und das Vieh kann nicht trocken darin liegen. Das Ausmisten hat viele Beschwerlichkeiten und das Gesinde muß darauf viel Zeit verwenden, weil das Wagenschauer hart daran stößet. Auf den Kohben kann kein Schwein ohne vier Männer Arbeit geworfen- werden, weil er Kerl hoch von der Erde ist. Nicht geringe Beschwerlichkeit hat es auch mit der Futterung. Unter dem Kohben ist der Gänsestall. Die Schweine liegen also in der zweiten Etage auf dem Kohben“.  
Diesem Übelstande ist dadurch abgeholfen worden, daß 1754 diese merkwürdigen Schweine-Kohben in der zweiten Etage entfernt und dafür neue gegen Süden an der Straße her gesetzt worden sind.